Brückenabdichtung

Für die lange Lebensdauer einer Brücke ist die Grundvoraussetzung eine vom Fachmann ausgeführte Abdichtung. Gerade Stahlbetonbrücken neigen bei thermischen und mechanischen Belastungen zu Rissen, welche sich durch die ständigen Bewegungen im Laufe der Zeit vergrößern. Niederschlagswasser und aggressive Stoffe aus der Umwelt, wie z.B. Tausalz dringen in die Risse ein, zerstören den Beton und greifen die Bewehrung an. Durch die richtige Abdichtung werden diese Risse überbrückt und die schädlichen Stoffe haben keine Chance das Tragwerk der Brücke anzugreifen.

Wir führen als Spezialist die Brückenabdichtungen nach ZTV-ING, Teil 7, aus. Geregelt ist hier der Aufbau und die Ausführung von Brückenabdichtungen bestehend aus Untergrundvorbehandlung durch Kugelstrahlen, einer Epoxidharzgrundierung, einer Versiegelung oder Kratzspachtelung mit Epoxidharz, der Abdichtung mit Bitumenschweißbahnen sowie Schutz- und Nutzschichten aus Asphalt.

Die ZTV-ING (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) wird herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen. Neben der Ausführung werden Prüfverfahren geregelt, sowie Nachweise und Eignungsnachweise eingefordert, auf die wir als Spezialunternehmen für Bauwerksabdichtung eingerichtet sind und für die wir die ausgebildeten Mitarbeiter haben.
Hier ein Auszug ein kleiner Auszug:

  • AB-BA-Schein gemäß ZTV-ING Teil 7 - als Qualifikationsnachweis
  • Ermittlung der Rauhtiefe und Prüfung der Abreißfestigkeit der vorbereiteten und der behandelten Betonoberfläche nach ZTV-ING
  • Hohlstellen und Blasenfreiheit der Bitumenschweißbahn prüfen durch das Abklopfen der Abdichtung
  • Prüfung der Verklebung der Bitumenschweißbahn mit der Unterlage durch das Abziehen eines Bitumenstreifens

Für Eisenbahnbrücken hat die Deutsche Bahn eigene Richtlinien verfasst, die bei der Ausführung von Bahnbrücken zu berücksichtigen sind. In die DB-Rili 804.6101 sind unsere jahrelangen Erfahrungen beim Abdichten von Eisenbahnbrücken mit eingeflossen.

Bei allen Brücken dürfen nur Produkte zum Einsatz kommen, die durch die Bundesanstalt für Straßenwesen zertifiziert sind und in die BASt-Liste eingetragen sind, oder mit den geprüften Systemaufbauten nach ZTV-ING Teil 7 konform sind.

Beispiele für diesen Leistungsbereich

Unsere Leistungen im Überblick